Ferien- und Feiertageplan 2026 bis 2030

  

 

2026/2027

Beginn des Schuljahres

Montag, 10. August 2026

 

Herbstferien

Sa, 26.09.26 bis

So, 11.10.26

Weihnachtsferien

Sa, 19.12.26 bis

So, 03.01.26

Sportferien

Sa, 30.01.27 bis

So, 14.02.27

Frühlingsferien

Sa, 10.04.27 bis

So, 25.04.27

Sommerferien

Sa, 03.07.27 bis

So, 08.08.27

 

 

 

2027/2028

Beginn des Schuljahres

Montag, 09. August 2027

 

Herbstferien

Sa, 02.10.27 bis

So, 17.10.27

Weihnachtsferien

Fr, 24.12.27 bis

So, 09.01.28

Sportferien

Sa, 29.01.28 bis

So, 13.02.28

Frühlingsferien

Sa, 08.04.28 bis

So, 23.04.28

Sommerferien

Sa, 08.07.28 bis

So, 13.08.28

 

 

 

2028/2029

Beginn des Schuljahres

Montag, 14. August 2028

 

Herbstferien

Sa, 30.09.28 bis

So, 15.10.28

Weihnachtsferien

Sa, 23.12.28 bis

So, 07.01.29

Sportferien

Sa, 27.01.29 bis

So, 11.02.29

Frühlingsferien

Sa, 07.04.29 bis

So, 22.04.29

Sommerferien

Sa, 07.07.29 bis

So, 12.08.29

 

 

 

2029/2030

Beginn des Schuljahres

Montag, 13. August 2029

 

Herbstferien

Sa, 29.09.29

So, 14.10.29

Weihnachtsferien

Sa, 22.12.29

So, 06.01.30

Sportferien

Sa, 26.01.30

So, 10.02.30

Frühlingsferien

Sa, 06.04.30

So, 21.04.30

Sommerferien

Sa, 06.07.30

So, 11.08.30

 

 

 

 

Schulfreie Tage

2026/27

Weiterbildung

04.11.

Karfreitag

26.03.

Ostermontag

29.03.

Auffahrt

06.05.

Auffahrtsbrücke

07.05.

Pfingstmontag

17.05.

Weiterbildung

26.05.

Fronleichnam

27.05.

Fronleichnamsbrücke

28.05.

 

Urlaubsgesuche für Schülerinnen / Schüler und Kindergartenkinder:

 

Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Auf Ersuchen der Eltern haben sie Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (§38 Schulgesetz). Es dürfen auch alle freien Schulhalbtage zusammengefasst werden. 

 

 

 

Der Bezug eines Q-Halbtages ist spätestens 3 Schultage vorher schriftlich der Klassenlehrperson mitzuteilen.

 

 

 

Klassenlehrpersonen sind befugt, pro Schulhalbjahr zusätzlich einen Urlaub bis zu 1 Tag zu bewilligen.

 

Das Gesuch ist spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin schriftlich an die Klassenlehrperson zu stellen

 



 

Ferienverlängernde Urlaube von mehr als 1 Tag bis max. 1 Woche müssen von der Schulleitung bewilligt werden. Entsprechende Gesuche sind spätestens 3 Schulwochen vor Antritt des Urlaubes schriftlich an die Schulleitung zu richten. Urlaub wird nur in dringenden und begründeten Fällen bewilligt.

 



 

Längere Urlaube werden von der Schulleitung bewilligt.

 

 

 

 

 

12.03.206/ms

Schulleitung Montag und Donnerstag (056 222 99 89

Sekretariat Montag, Mittwoch und  Donnerstag 09.00-12.00 Uhr (056 222 99 89 

Lehrpersonenzimmer (056 222 05 21 Kindergarten Neues Schulhaus (056 222 99 36


Schule Freienwil

Schulstrasse 4, 5423 Freienwil