Zahnarzt
Alle SchülerInnen haben Anrecht auf eine Zahnkontrolle pro Jahr. Dafür erhalten sie bei Schuleintritt einen Zahnkontrollausweis (Gutscheinheft). Dieses Gutscheinheft bewahren die Eltern auf.
Die jährlichen Untersuche bei einem frei wählbaren Zahnarzt/Zahnärztin werden von der Wohnortsgemeinde finanziert. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Eltern.
Eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe besucht regelmässig den Unter-richt. Dabei steht die Prävention im Vordergrund.