Rechte der Eltern

Eltern haben das Recht, über den Stand der Schülerleistungen und das Schulgeschehen informiert zu werden. Sie können sich jederzeit für ein Gespräch anmelden, um schulische Probleme zu besprechen. Bei schulischen Entscheiden, etwa beim Übertritt in die Primarschule und in die Oberstufe, sind die Eltern miteinzubeziehen.

 

Im Schulgesetz des Kanton AG (ab Kap. 3. Eltern und Schüler) sind die Rechte der Eltern definiert. Genaueres finden Sie auch unter:

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Rechte und Pflichten der Eltern, Gesetzesvorlagen
Eltern_Rechte_und_Pflichten.pdf
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