Wenn eine Lehrperson krank ist und der Unterricht nicht erteilt werden kann, werden die Eltern so schnell als möglich über den Schulausfall per Klapp informiert.
Können Kinder am 1. Krankheitstag der Lehrperson nicht zu Hause betreut werden, so beaufsichtigt eine andere Lehrperson die Kinder. Fachlektionen, Randstundenbetreuung, Mittagstisch sowie
Musikstunden der Musikschule finden normal satt. Ab dem 2. Krankheitstag der Lehrperson findet der Unterricht regulär nach Stundenplan statt.